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Aufnahmebedingungen

Die folgenden Aufnahmebedingungen gelten für alle Klassenstufen:

  • gute bis sehr gute Noten in allen Kernfächern,
  • Fortführung der Fremdsprachenfolge
    - ab Klasse 5: Englisch
    - ab Klasse 7: Französisch
  • schriftliche Bereitschaftserklärung zur Mitwirkung in schulischen Ensembles sowie die Verpflichtung zum individuellen Instrumental- und Stimmbildungsunterricht.
  • musikalische Eignungsprüfung

Eignungsprüfung

Zur musikalische Eignungsprüfung haben wir ein Informationsmaterial zusammengestellt, aus dem die musikalischen Anforderungen hervorgehen.

Die musikalische Eignungsprüfung besteht aus:

  1. einem allgemeinen Musiktest, der jeweils fünf verschiedene Übungen zur Melodik und Rhythmik umfasst,
  2. dem Vorsingen mindestens eines frei gewählten Liedes
    (Bewertungskriterien: Sicherheit, Intonation/Stimmfunktion, Gestaltung, Schwierigkeitsgrad, Gesamteindruck)

    und optional
  3. dem Vorspiel eines frei gewählten Werkes auf einem oder mehreren Instrumenten
    (Bewertungskriterien: Sicherheit, Technik/Intonation, Gestaltung, Schwierigkeitsgrad, Gesamteindruck).

Es wird nur das bessere Ergebnis zu Nummer 2 und 3 berücksichtigt.

Jede der anwesenden Lehrkräfte kann für jedes Teilkriterium maximal drei Punkte vergeben. So können dafür insgesamt bis zu 45 Punkten erreicht werden. Schülerinnen und Schüler, die sehr erfolgreich vorsingen und vorspielen, herausragende musikalische Leistungen (z. B. Eigenkomposition, Selbstbegleitung bzw. Beherrschen mehrerer Instrumente) erbringen oder erfolgreich an musikalischen Wettbewerben teilgenommen haben, können bis zu 5 Punkte je Lehrkraft zusätzlich erhalten.

Wer in der musikalischen Eignungsprüfung mindestens 60 Punkte erreicht, ist in musikalischer Hinsicht für den Besuch unserer Schule geeignet.